Distanzunterricht ist „Präsenzunterricht in Distanz“ und somit für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Lehrkräfte sind auch für diese Art von handlungsorientiertem Unterricht verantwortlich.
Folgende Kriterien sollten für einen flexibleren Anteil Distanzunterricht weitgehend erfüllt sein:
In allen Lernfeldern, Lerngebieten, Qualifizierungsbausteinen, Modulen und Fächern stehen für den Distanzunterricht geeignete Lernsituationen zur Verfügung.
1. Organisatorische Kriterien
Der Distanzunterricht wird
- für jeden Bildungsgang koordiniert,
- entsprechend der Voraussetzungen in den Bildungsgängen schulweit abgestimmt umgesetzt und
- von den Lehrkräften aktiv unterstützt, indem sie Lernprozesse moderieren, begleiten und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind.
Alle Schülerinnen und Schüler, die nicht in Präsenz sind,
- werden von ihren Lehrkräften für den Distanzunterricht mit Lernsituationen versorgt, ergänzt werden können diese durch Aufgaben-, Frage- bzw. Problemstellungen, die sie zunehmend selbstgesteuert bearbeiten und
- dokumentieren ihre Vorgehensweisen und Lernergebnisse z. B. in Lerntagebüchern.
Die Lehrkräfte
- sind für die Lernenden auf der Lernplattform zu den Unterrichtszeiten erreichbar und bieten darüber hinaus Sprechzeiten an und
- verfügen über die notwendigen Kompetenzen zum Einsatz von Hard- und Software für den Distanzunterricht.
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben deutlich größere Schwierigkeiten, die Herausforderungen des Distanzunterrichts zu meistern. Deshalb ist dieser Gruppe erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und ein abgestimmtes passgenaues Unterstützungsangebot zu machen1.
In Klassen des Berufsbildungsbereichs der Werkstätten für behinderte Menschen muss davon ausgegangen werden, dass diese Schülerinnen und Schüler eher nicht in Distanz unterrichtet werden können.
2. Pädagogische Kriterien
Lehrkräfte unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler aktiv, indem sie
- für die Teilnahme am Unterrichtsgeschehen motivieren,
- das Denken in Zusammenhängen fördern,
- selbstgesteuerte und individualisierte Lern- und Arbeitsprozesse initiieren,
- kooperative Lern- und Arbeitsprozesse initiieren,
- die Bearbeitung, Dokumentation und/oder Vorgehensweise verfolgen,
- eine konstruktive Rückmeldekultur fördern, bei der die Lernenden regelmäßig eine zeitnahe Rückfragemöglichkeit haben und Lehrkräfte weiterführende Hinweise geben, sowie auf Verbesserungsbereiche und Weiterentwicklungsmöglichkeiten hinweisen,
- die Reflexion der Lern- und Arbeitsprozesse fördern,
- dafür sorgen, dass der Unterricht erkennbar strukturiert ist und die Unterrichtszeit effizient genutzt wird,
- dafür sorgen, dass Ergebnisse gesichert werden,
- die Vorgehensweise und/oder das Handlungsergebnis wertschätzen und auf Basis von festgelegten Kriterien bewerten,
- den Lernfortschritt hinsichtlich der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler regelmäßig überprüfen.
Die Bildungsgangs- und Fachgruppen haben
- Kriterien zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im Distanzunterricht analog zum Präsenzunterricht erstellt und
- Kriterien schulintern veröffentlicht und den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben.
3. Technische Kriterien
- Alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte haben Zugang zu leistungsfähigem Internet und nutzen geeignete digitale Endgeräte mit Kamera und Mikrophon.
- Die digitalen Endgeräte verfügen über passende Software für Unterrichtszwecke.
- Tools für Videokonferenzen sind vorhanden.
- Für durch die Schulen ausgeliehene Endgeräte steht Administration und Wartung zur Verfügung.
- Der Zugang zu digitalen Plattformen wie der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC), dem Niedersächsischer Bildungsserver (NiBiS) oder anderen an der Schule eingeführten Lernplattformen ist gewährleistet; idealerweise auch der Einsatz von Lernmanagementsystemen wie z. B. moodle oder ILIAS.
1 Schule in Corona-Zeiten Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für den Präsenz- und den Distanzunterricht an berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2020/21