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Welche Anforderungen stellt der DU an Lehrkräfte und Lernende?

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Distanzunterricht ist „Präsenzunterricht in Distanz“ und somit für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Die Lehrkräfte sind auch für diese Art von handlungsorientiertem Unterricht verantwortlich.

Der Unterricht an den berufsbildenden Schulen als Präsenz- und Distanzunterricht folgt dem didaktisch-methodischen Konzept der Handlungsorientierung.1

Im handlungsorientierten Unterricht wird von der Lehrkraft eine pädagogische Haltung erwartet, die die Heterogenität der Lerngruppe wahrnimmt, die Individualität des Einzelnen akzeptiert und die Schülerinnen und Schüler wertschätzt. Die Lehrkraft bietet den Schülerinnen und Schülern umfassende Unterstützung für die Aneignung von Fachkompetenz und Personaler Kompetenz an. Durch die Gestaltung von Lernsituationen unterstützt sie verschiedene Formen des Lernens der Schülerinnen und Schüler. Sie stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler, entsprechend des individuellen Stands der Kompetenzentwicklung, zunehmend Freiräume erhalten, den Lernprozess selbst zu gestalten und somit Verantwortung für das eigene Lernen zu übernehmen. Dabei nimmt die Lehrkraft den Lernfortschritt wahr und bietet individuelle Hilfestellung für einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Lerngruppen. Dazu wechselt sie angemessen zwischen informierender, moderierender, beratender und bewertender Rolle.

Schülerinnen und Schüler erfahren eine auf die Zukunft ausgerichtete Kompetenzentwicklung, die dazu beiträgt, dass sich der Einzelne in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht, individuell, kooperativ und sozial verantwortlich verhält. Der handlungsorientierte Unterricht ermöglicht der einzelnen Schülerin und dem einzelnen Schüler bzw. der jeweiligen Lerngruppe verschiedene Formen des Lernens im Sinne selbstgesteuerten Lernens.

https://schucu-bbs.nline.nibis.de/nibis.php

 

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