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Welche Ansprüche ergeben sich an die Teilnehmenden im Distanzunterricht?

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Ein handlungsorientierter Distanzunterricht erfordert in besonderem Maße eine Lehrkraft in der Rolle der Lernbegleitung, als organisierende, moderierende und empathisch handelnde Lehr- und Bezugsperson.

Im Distanzunterricht soll integrativ die Personale Kompetenz gefördert und weiterentwickelt werden. Distanzunterricht soll nicht dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler isoliert vor dem Computer sitzen; hier soll ebenso gemeinsam gelernt und gearbeitet werden wie im klassischen Präsenzunterricht. Die Realisierung dieser anspruchsvollen Anforderung ist Aufgabe der Lehrkraft und erfordert eine auf den Distanzunterricht angepasste Methodik. Es können Handlungsempfehlungen zum kooperativen Lernen kommuniziert werden, Gruppen- und Partnerarbeiten sind in Breakouträumen möglich, diese können und sollten auch für kurze Sequenzen im Unterricht genutzt werden. Interaktive Techniken zur Kollaboration und die regelmäßige Reflexion sozialer Interaktion (z. B. über Lernmanagementsysteme, Lernplattformen) stärken das kooperative Lernen.

Zur Teilhabe aller am Distanzunterricht ist als erster Schritt eine schnelle Identifizierung von Schülerinnen und Schüler notwendig, die Defizite hinsichtlich der Bedienung (Fachkompetenz) von digitalen Medien sowie des Verhaltens (Personale Kompetenz) in digitalen Räumen aufweisen. Eine Versorgung mit und eine Einweisung in geeignete Endgeräte ist nach Möglichkeit vor der ersten Durchführung von Distanzunterricht sicherzustellen, z. B. in Einführungswochen zu Beginn des Schuljahres. Für eine erfolgreiche digitale Teilhabe sind Endgeräte erforderlich, die die Anforderungen für eine Teilnahme an jedem Unterricht erfüllen. Ggf. können schulische Geräte (aus dem Digitalpakt oder geplanten Nachfolgevorhaben) verliehen werden. Infrastrukturprobleme (z. B. geringe Bandbreite des Internetzugangs) einzelner Schülerinnen und Schüler müssen berücksichtigt werden und ggf. innerschulische Räume etc. bereitgestellt werden.

Ein Tandemkonzept, bei dem digital affine Schülerinnen und Schüler mit einer Patenschaft andere Schülerinnen und Schüler unterstützen, hat sich als ein empfehlenswertes Konzept zur Förderung der sozialen Interaktion und zur digitalen Teilhabe aller herausgestellt.

Für Ausbildungsbetriebe liegt der Fokus auf dem Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht hinsichtlich

  • des Erwerbs der Fachkompetenz für die Bewältigung der täglichen Berufsanforderungen im Ausbildungsbetrieb sowie des Erreichens des Ausbildungsziels,
  • der Entwicklung personaler Kompetenz für die zielgerichtete Bewältigung der täglichen Berufsanforderungen im Ausbildungsbetrieb und der Berufswelt und
  • der Motivation zur Ausübung des angestrebten Berufs.

Wird die Infrastruktur der Betriebe durch die Auszubildenden genutzt, ist dies mit den Betrieben abzustimmen und es sind Vereinbarungen zu treffen, z. B. ob eine Beaufsichtigung durch Ausbildende gewünscht ist oder ermöglicht werden kann.
Die Freistellung für die Berufsschultage ist seitens der Betriebe sicherzustellen.

 

 

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