Lernstandsbezogene Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten oder Klausuren finden im Präsenzunterricht statt. In allen Phasen des Präsenz- und Distanzunterrichts erworbene oder weiterentwickelte Kompetenzen sollten als lernprozessbegleitende Leistungsnachweise (z. B. Projektergebnisse, Facharbeiten und Präsentationen, Mitarbeit) gleichwertiger Bestandteil der Leistungsfeststellung und -bewertung sein. Die Entwicklung ist den Schülerinnen und Schülern regelmäßig (z. B. pro Quartal; vgl. KAM-BBS, Kernaufgabe B7 „Über Leistungsstände informieren“) mitzuteilen.
Für die Leistungsbewertung im Unterricht ist die Lernbegleitung durch die Lehrkraft entscheidend. Dadurch können Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern regelmäßig Rückmeldung zu den zu bearbeitenden Lernsituationen geben und eine auf Kriterien gestützte, im Vorfeld kommunizierte, Bewertung über lernstandsbezogene und lernprozessbegleitende Leistungsnachweise vornehmen. Die über Lernsituationen gestellten Anforderungen sind für die Schülerinnen und Schüler verbindlich. Für alle Schülerinnen und Schüler sind eingeübte Feedback- und Rückmeldeabsprachen zwingend erforderlich, um einen erfolgreichen Lernprozess und die individuelle Zuordnung bewertbarer Leistungen zu sichern.
Bei der Leistungsbewertung im Distanzunterricht sind individuelle Rahmenbedingungen, wie die technische Ausstattung, räumliche und soziale Gegebenheiten der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen, die für die erfolgreiche Teilnahme am Distanzunterricht entscheidend sein können.
E-Assessments auf Basis eines Lernmanagementsystems können zur Leistungsbewertung herangezogen werden. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass die Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung durch die Lehrkraft und nicht allein durch das System erfolgt. Auch hier gilt, dass lernstandsbezogene Leistungsnachweise in Form von Klassenarbeiten oder Klausuren im Präsenzunterricht stattfinden.