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Was ist Distanzunterricht?

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Der Distanzunterricht ergänzt das Unterrichtsangebot der berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren und unterstützt die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler im handlungsorientierten Unterricht in einer digital geprägten Welt.

Der Distanzunterricht ist neben dem Präsenzunterricht eine ergänzende und verbindliche Unterrichtsform1. Für eine erfolgreiche Etablierung im Unterrichtsalltag gilt es, besondere Spezifika und Herausforderungen in der Schul- und Unterrichtsorganisation zu beachten.

Die Teilnahme am Distanzunterricht ist für Schülerinnen und Schüler ebenso verpflichtend wie am Präsenzunterricht. Es werden eindeutige Regelungen in der Schulordnung empfohlen. In diesen Regelungen muss deutlich gemacht werden, dass die Persönlichkeitsrechte aller Teilnehmenden, sowohl der Schülerinnen und Schüler als auch der Lehrkräfte, gewahrt bleiben und dass insbesondere das Aufzeichnen, Abfilmen oder Abfotografieren (Screenshot) von digitalen Inhalten unzulässig ist. Zu Beginn des Schuljahres sind mit allen Schülerinnen und Schülern die sensiblen Themenbereiche – Wahrung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutz - verpflichtend und ausführlich zu erörtern.

1 Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS), 2.15 Unterstützung des Präsenzunterrichts
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/30f4d672-a2f6-3443-a4a0-9714150f27f2

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