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Welche organisatorischen, pädagogischen und technischen Rahmenbedingungen sollten beachtet werden?

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1. Organisatorische Rahmenbedingungen für Distanzunterricht

Der organisatorische Rahmen für Distanzunterricht ist für alle Verantwortlichen und Beteiligten, die Schulleitung, das Schulleitungsteam, für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Ausbildungsbetriebe, Erziehungs- und Sorgeberechtigte, transparent und nachvollziehbar zu beschreiben.

Strukturgebendes Element - auch des Distanzunterrichts - bildet die Jahresplanung. Durch die Jahresplanung – und konkret die Ausgestaltung des Stundenplans - wird der zeitliche und organisatorische Rahmen des Unterrichtes eines Bildungsgangs für das aktuelle Schuljahr beschrieben. Neben den Lernsituationen, deren zeitlicher Abfolge auf Grundlage der didaktisch-methodischen Planung, der Anordnung der Lernsituationen im laufenden Schuljahr, werden z. B. Klassenfahrten, Prüfungstermine, (Betriebs)Praktika und die praktische Ausbildung abgebildet. An den berufsbildenden Schulen gilt sowohl für den Präsenz- als auch für den Distanzunterricht das Beachten der verbindlichen Leitlinie Schulisches Curriculum-BBS (SchuCu-BBS). Dabei werden schulspezifische Entscheidungen und sonstige Vereinbarungen, wie z. B. Fehlzeitenmanagement, Leistungsfeststellung und -bewertung, unter besonderer Beachtung der Beziehungsarbeit berücksichtigt.

Zu Schuljahresbeginn sollte zunächst Präsenzunterricht stattfinden, um die Stärkung der Personalen Kompetenz in den Vordergrund zu stellen. Dabei geht es um den Kontakt der Lehrkraft zu den Schülerinnen und Schülern sowie den Kontakt der Schülerinnen und Schüler untereinander. In den ersten Unterrichtswochen werden Phasen zum Erproben des Distanzunterrichts durchgeführt. Im Präsenzunterricht sollte die soziale Interaktion gestärkt werden. Bei Distanztagen sollten verbindliche Regeln der Netiquette verstetigt und ausgebaut werden. Diese Regeln sollten im Vorfeld in Präsenz klar kommuniziert werden.

Erste Auswertungen von Distanzunterricht haben gezeigt, dass der Unterricht als lernwirksamer wahrgenommen wird, wenn die Schülerinnen und Schüler sich in einer identischen räumlichen Situation befinden. Entweder sind alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht oder alle Schülerinnen und Schüler sind im Distanzunterricht. Als weniger lernwirksam wird der Unterricht wahrgenommen, wenn sich eine Hybrid-Situation ergibt.1

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf haben deutlich größere Schwierigkeiten, die Herausforderungen des Distanzunterrichts zu meistern. Deshalb ist dieser Gruppe erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und ein abgestimmtes passgenaues Unterstützungsangebot erforderlich.
In Klassen des Berufsbildungsbereichs der Werkstätten für behinderte Menschen muss davon ausgegangen werden, dass diese Schülerinnen und Schüler eher nicht in Distanz unterrichtet werden können.

 

2. Pädagogische Rahmenbedingungen für handlungsorientierten Präsenz- und Distanzunterricht

Lehrkräfte unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler aktiv, indem sie

  • für die Teilnahme am Unterrichtsgeschehen motivieren,
  • das Denken in Zusammenhängen fördert,
  • selbstgesteuertes Lernen über Lern- und Arbeitsprozesse initiieren,
  • kooperatives Lernen über Lern- und Arbeitsprozesse initiieren,
  • die Bearbeitung, Dokumentation und/oder Vorgehensweise verfolgen,
  • eine konstruktive Rückmeldekultur fördern, bei der die Schülerinnen und Schüler regelmäßig eine zeitnahe
  • Rückfragemöglichkeit haben und Lehrkräfte weiterführende Hinweise geben, sowie auf Verbesserungsbereiche und Weiterentwicklungsmöglichkeiten hinweisen,
  • die Reflexion der Lern- und Arbeitsprozesse fördert,
  • dafür sorgen, dass der Unterricht erkennbar strukturiert ist und die Unterrichtszeit effizient genutzt wird,
  • dafür sorgen, dass Ergebnisse gesichert werden, evtl.: sicherstellen, dass Ergebnisse für alle verfügbar sind
  • die Vorgehensweise und/oder das Handlungsergebnis wertschätzen und auf Basis von festgelegten Kriterien bewerten,
  • den Lernfortschritt hinsichtlich der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler durch Leistungsnachweise regelmäßig feststellen, dokumentieren und bewerten.

Die Bildungsgangs- und Fachgruppen haben

  • Kriterien zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung im Distanzunterricht analog zum Präsenzunterricht erstellt,2
  • Kriterien schulintern veröffentlicht und den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben.

2. Technische Rahmenbedingungen für handlungsorientierten Präsenz- und Distanzunterricht

  • Alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrkräfte haben Zugang zu leistungsfähigem Internet und nutzen geeignete digitale Endgeräte mit Kamera und Mikrophon.
  • Die digitalen Endgeräte verfügen über passende Software für Unterrichtszwecke.
  • Tools für Videokonferenzen sind vorhanden.
  • Für durch die Schulen ausgeliehene Endgeräte steht Administration und Wartung zur Verfügung.

Der Zugang zu digitalen Plattformen wie der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC), dem Niedersächsischen Bildungsserver (NiBiS) oder anderen an der Schule eingeführten Lernplattformen ist gewährleistet; idealerweise auch der Einsatz von Lernmanagementsystemen wie, z. B. moodle oder ILIAS. 

1 Ein Teil der Schülerinnen und Schüler befindet sich im Distanzunterricht, während der andere Teil im Präsenzunterricht ist. Ist eine Hybridsituation nicht zu vermeiden, so ist für die Sichtbarkeit und Hörbarkeit der Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht mit geeigneten technischen Mitteln zu sorgen. Der Hybridunterricht führt zu einer höheren Belastung der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrkräfte. Deshalb ist eine sorgfältige Konzeption des Hybridunterrichts da notwendig, wo er nicht zu vermeiden ist.

2 https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/b53c2833-dc31-3d7a-9094-83f7f0b9e5fa

 

 

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